Die Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung findet im Frühjahr des kommenden Kindergarten- u. Hortjahres statt. Vom genauen Zeitpunkt werden die Personensorgeberechtigten alljährlich durch ortsübliche Bekanntmachung in Kenntnis gesetzt. Eine spätere Anmeldung während des Kindergarten-/Hortjahres ist möglich. Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, bei der schriftlichen Anmeldung wahrheitsgemäße Angaben zum Kind und zu ihrer Person zu machen und entsprechende Nachweise vorzulegen.

Die Aufnahmekriterien sind in § 5 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eching geregelt.

Zusagen erfolgen schriftlich und im 2. Quartal des Aufnahmejahres.

Kinder, die auf der Warteliste verbleiben, können über das Jahr aufgenommen werden, sobald ein entsprechender Betreuungsplatz zur Verfügung steht.

 

Für Fragen rund um die Anmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Gemeinde Eching

Abteilung 5 - Personalverwaltung

SG 52 - Kinder-, Jugend- und Schulangelegenheiten

Bürgerplatz 1

85386 Eching

Telefon: +49 89 319000-5201 / -5202

Telefax: +49 89 319000-5099

E-Mail: kinderjugendschule@eching.de

Rathaus, 1. OG, Raum I.08/ I.09

 

 

Flyer_Löwenzahn

 

Öffnungszeiten des Rathauses:

Montag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr