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Gemeinde Eching | Online: https://www.eching.de/
Die Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung findet im Frühjahr des kommenden Kindergarten- u. Hortjahres statt. Vom genauen Zeitpunkt werden die Personensorgeberechtigten alljährlich durch ortsübliche Bekanntmachung in Kenntnis gesetzt. Eine spätere Anmeldung während des Kindergarten-/Hortjahres ist möglich. Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, bei der schriftlichen Anmeldung wahrheitsgemäße Angaben zum Kind und zu ihrer Person zu machen und entsprechende Nachweise vorzulegen.
Die Aufnahmekriterien sind in § 5 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eching geregelt.
Zusagen erfolgen schriftlich und im 2. Quartal des Aufnahmejahres.
Kinder, die auf der Warteliste verbleiben, können über das Jahr aufgenommen werden, sobald ein entsprechender Betreuungsplatz zur Verfügung steht.
Für Fragen rund um die Anmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gemeinde Eching
Abteilung 5 - Personalverwaltung
SG 52 - Kinder-, Jugend- und Schulangelegenheiten
Bürgerplatz 1
85386 Eching
Telefon: +49 89 319000-5201 / -5202
Telefax: +49 89 319000-5099
E-Mail: kinderjugendschule@eching.de
Rathaus, 1. OG, Raum I.08/ I.09
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag | 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Dienstag, Mittwoch | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr | |
Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
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